Unbeaufsichtigtes Feuer in Ballersbach – Appell an Achtsamkeit und Hinweis auf illegale Abfallverbrennung


Gerade jetzt, in der Hauptsaison für Wald- und Flächenbrände, bitten wir eindringlich um besondere Umsicht:

  • Kein offenes Feuer in oder in der Nähe von Wald- und Grünflächen.
  • Keinerlei Abfälle im Freien verbrennen – insbesondere keine Bau- und Dämmstoffe wie Dachpappe oder Schweißbahnen. Diese gehören ordnungsgemäß entsorgt, beispielsweise über den Abfallwirtschaftsbetrieb Lahn-Dill oder den Fachhandel.
  • Auch in Feuerschalen, Feuertonnen oder ähnlichen Vorrichtungen auf dem eigenen Grundstück gilt: Es darf ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz verbrannt werden. Das Abbrennen von Abfällen, behandeltem, beschichtetem oder lackiertem Holz, Spanplatten, Paletten mit Fremdanhaftungen, Kunststoffen oder Dämmmaterial ist auch dort ausdrücklich unzulässig.
  • Bitte nehmen Sie zudem Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft: Rauch, Funkenflug und Geruchsbelästigung können auch bei zulässigen Feuern schnell zum Problem werden – insbesondere bei entsprechender Windrichtung, an schwülen Tagen oder in dicht bebauten Ortslagen.
  • Verdächtige Beobachtungen (Rauchentwicklung, abgestellte Materialien, Fahrzeuge) umgehend über den Notruf 112 (Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) melden.

Die unerlaubte Verbrennung von Abfällen stellt nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit, im Einzelfall auch eine Straftat dar. Wird der Verursacher ermittelt, behält sich die Gemeinde sowohl die Geltendmachung der Einsatzkosten nach der Gebührensatzung als auch die Erstattung einer Strafanzeige ausdrücklich vor.

Zweckfeuer sind grundsätzlich vorab im Rathaus anzumelden und dürfen nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften durchgeführt werden.