Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.mittenaar.de, der Gemeinde Mittenaar.

Geltende rechtliche Anforderungen

Die Gemeinde Mittenaar ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.06.2026

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Links im Fließtext sind nur durch Farbe unterscheidbar, was für farbenblinde Nutzer nicht ausreicht.

Hinweis zu PDF-Dateien

Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.

Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung 

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vor.

Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 und den landesrechtlichen Vorschriften.

Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung und wird schnellstmöglich nachgeholt.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite erfragen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Mittenaar

Bürgermeister Daniel Philipp

Leipziger Str. 1

35756 Mittenaar

Deutschland

sekretariat@mittenaar.de

Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de