Schiedsamt

Schiedsamt

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Bei bestimmten Delikten, wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Ebenso bei den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Weitere Informationen zu dieser Einrichtung finden Sie unter www.bds-limburg.de

  • Information zum Ablauf eines Schiedsverfahrens

    1. Erstkontakt/Anruf, E-Mail  --> Prüfung der Zuständigkeit
    2. Antragstellung, Problembesprechung, Zahlung eines Kostenvorschusses
    3. Ladung zum Schiedstermin, Ladungsfrist mindestens 14 Tage ab Zustellung
    4. Schiedsverhandlung mit dem Ziel einer Einigung/Befriedung --> Vergleich


    Ein Schiedsverfahren soll zur Befriedung zweier Parteien (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, etc.) beitragen. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Schiedsperson ist dem Amtsgericht unterstellt. Sie ist amtlich vereidigt und zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Bei der Verhandlung wird jedoch keine Entscheidung durch die Schiedsperson getroffen („Recht gesprochen“), sondern im besten Fall auf einen Vergleich hingearbeitet. Ein solcher wird in einem Protokoll festge­halten, von beiden Parteien unterschrieben und ist 30 Jahre lang rechtsverbindlich. Die getroffenen Vereinbarungen können jederzeit vollstreckt werden. Sollte keine Einigung zustande kommen, wird eine Erfolglosigkeits-bescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann dann ein Klageverfahren eingeleitet werden. Für viele Verfahren bei Gericht ist zuvor die Durchführung eines Schiedsverfahrens obligatorisch.

Ansprechpartner

Ulrich Hilk

Ballersbach

Langwiese 4

35756 Mittenaar

+49 2772 63109

stv. Ansprechpartnerin

Ulrike Hilk

Ballersbach

Langwiese 4

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