Schiedsamt

Schiedsamt

Wenn es mit dem Nachbarn oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.

Bei bestimmten Delikten, wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Ebenso bei den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten.

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Weitere Informationen zu dieser Einrichtung finden Sie unter www.bds-limburg.de

Ansprechpartner

Ulrich Hilk

Ballersbach

Langwiese 4

35756 Mittenaar

+49 2772 63109

stv. Ansprechpartnerin

Ulrike Hilk

Ballersbach

Langwiese 4

35756 Mittenaar

+49 2772 63109