Briefwahl

Briefwahl

Die Briefwahl bietet allen Wahlberechtigten die Möglichkeit ihre Stimme per Brief, statt an der Urne in ihrem Wahllokal, abzugeben. Somit können alle Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, trotzdem an der Wahl teilnehmen. Die Briefwahlunterlagen (bestehend aus Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag, Wahlschein und Merkblatt) müssen im Vorfeld schriftlich, elektronisch oder persönlich beantragt werden. Der Antrag zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Informationen über die Online-Beantragung erhalten Sie im nachfolgenden Beitrag.

Achten Sie bei der Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen auf die ordnungsgemäße Verpackung, die Vorgehensweise ist auf dem Merkblatt schrittweise aufgeführt. Eine falsche Verpackung kann dazu führen, dass die Stimme ungültig wird.

Für die Beantragung und Rücksendung der Unterlagen entstehen Ihnen keine Kosten!

Online-Beantragung

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.