Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder  Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Datum
Gegenstand
Fundort
23.-26.06.2023graue Sweatjacke "Champion" XL, Schwarzes Jeanshemd 3 XL, SonnenbrilleKirmes Ballersbach
23.06.2023VW SchlüsselRadweg Offenbach
21.06.2023BargeldFußweg Offenbach/Bicken
02.06.2023BargeldDGH Ballersbach
18.05.2023Kindermütze mit ElefantenDGH Bellersdorf
18.05.2023blaue BrilleDGH Bellersdorf
15.04.2023SonnenbrilleBank am Radweg Untermühlweg Offenbach
22.03.2023Damen-ArmbanduhrRadweg Bicken/Offenbach
16.03.2023
Bargeld
Aarstraße Bicken
20.01.2023Hörmann Garagen-FernbedienungWaldweg Richtung Hochbehälter Offenbach