Fundsachen
Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.
Datum | Gegenstand | Fundort |
13.02.2024 | Ear-Pods | Spielplatz Offenbacah |
09./10.02.2024 | weiße Handtasche | DGB Bellersdorf |
29.01.2024 | goldener Ring | Parkplatz Rathaus |
05.01.2024 | hellgrünes Handy | Briefkasten Rathaus |
05.12.2023 | Schlüsselbund mit Skoda-Autoschlüssel, drei großen und zwei kleinen Schlüsseln | unterhalb vom Hochbehälter Ballersbach Kassberg |
27.11.2023 | Goldfarbenes Armkettchen | großer Saal DGH Bicken |
06.11.2023 | Bargeld | Radweg Nähe Kindergarten
Bicken |
05.11.2023 | Dunkelblauer kleiner
Regenschirm | Auf der Gieß zw.
Hausnummer 1 und 4 |
02./03.11.2023 | Schlüssel mit rotem
Filzherz | Feldweg beim
Industriegebiet Ballersbach |
Anfang Oktober | Sony Ericsson Handy weiß
(uralt) | Auf der Roll |