Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Datum
Gegenstand
Fundort
13.02.2024Ear-Pods
Spielplatz Offenbacah
09./10.02.2024weiße HandtascheDGB Bellersdorf
29.01.2024goldener RingParkplatz Rathaus
05.01.2024hellgrünes HandyBriefkasten Rathaus
05.12.2023Schlüsselbund mit Skoda-Autoschlüssel, drei großen und zwei kleinen Schlüsselnunterhalb vom Hochbehälter Ballersbach Kassberg
27.11.2023Goldfarbenes Armkettchengroßer Saal DGH Bicken
06.11.2023BargeldRadweg Nähe Kindergarten Bicken
05.11.2023Dunkelblauer kleiner Regenschirm
Auf der Gieß zw. Hausnummer 1 und 4
02./03.11.2023 
Schlüssel mit rotem Filzherz
Feldweg beim Industriegebiet Ballersbach
Anfang OktoberSony Ericsson Handy weiß (uralt)
Auf der Roll