Rathaus Bicken

Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.


Datum
Gegenstand
Fundort
März 2026Kettchen von EspritTankstelle Offenbach
25.01.26schwarze BrilleParkplatz DGH Ballersbach
10.12.25Fleece-Schal mit Aufdruck "Lebensretter"DGH Bicken
02.12.25kleine LedergeldbörseDGH Bicken
01.12.25SonnenbrilleFriedhof Ballersbach
48 KW 2025schwarz-grünes Fahrrad Marke TorrekDGH Offenbach
01.10.25Schlüssel mit Einkaufwagen-ChipTankstelle Offenbach
09.2025blaue RegenjackeKreuzweide Bicken
06.09.25Schlüsselbund mit 4 SchlüsselnWertstoffhof Bicken
06.09.25Telekom Speedphone 32DGH Ballersbach
28.07.25  Blau-silbernes Fahrrad Marke Otavi Radweg zwischen Offenbach und Bicken
26.07.25  VW-Schlüssel im LedermäppchenOffenbach, Fleckenbühler Weg
05.07.25  Apple Air PodsOffenbach, Zimmerplatz
22.06.25Nokia 32 10Friedhof Offenbach