Drohnen in der Nachbarschaft - mit Rücksicht fliegen
Was gilt rechtlich?
Der Betrieb von Drohnen ist in der EU-Drohnenverordnung und in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt. Für den privaten Gebrauch gilt im Grundsatz: Der Überflug über Wohngrundstücke ist nicht ohne Weiteres zulässig. Unzulässig ist ein Überflug insbesondere dann, wenn die Drohne schwerer als 250 Gramm ist oder eine Kamera bzw. ein Mikrofon mitführt – es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.
Unabhängig davon sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten. Bild- und Tonaufnahmen von Personen in ihrem privaten Umfeld ohne deren Einwilligung können strafbar sein (§ 201a StGB) und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche auslösen.
Was heißt das konkret?
Wer in Mittenaar mit einer Drohne fliegen möchte, sollte sich vorher drei einfache Fragen stellen:
1. Fliege ich über ein fremdes Wohngrundstück? Wenn ja – habe ich die Zustimmung der Eigentümer?
2. Nehme ich dabei Bilder oder Geräusche auf, auf denen Personen, Kennzeichen oder Einblicke in private Bereiche zu erkennen sind?
3. Habe ich meine Drohne – sofern erforderlich – beim Luftfahrt-Bundesamt registriert und bin ich ausreichend haftpflichtversichert?
Schon ein kurzes Gespräch mit dem Nachbarn im Vorfeld („Ich würde am Samstag gerne mein Dach mit der Drohne abfliegen, ist das in Ordnung?“) löst die meisten Probleme unkompliziert und schafft Vertrauen.
Und wenn es doch einmal Ärger gibt?
Wer sich durch eine Drohne beobachtet oder belästigt fühlt, sollte zunächst das direkte Gespräch mit der steuernden Person suchen – oft handelt es sich schlicht um Unkenntnis der Regeln. Führt das nicht weiter oder bestehen Anhaltspunkte für unzulässige Aufnahmen, können sich Betroffene an die Polizei oder an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Auch die Gemeindeverwaltung nimmt Hinweise entgegen und vermittelt, wo es sinnvoll ist.
In eigener Sache
Mittenaar ist ein Ort, in dem man sich kennt und aufeinander Rücksicht nimmt. Das gilt für den Rasenmäher am Sonntagmorgen genauso wie für die Drohne über dem Nachbargarten. Ich bitte alle Pilotinnen und Piloten, die Regeln zu beachten, und alle Nachbarn, das Gespräch nicht gleich mit der Anzeige, sondern mit einer freundlichen Nachfrage zu beginnen. So bleibt unser Miteinander so entspannt, wie es ist.


