Der lahn-Dill-kreis informiert:

Online-Zulassung


Alle Online-Anträge sowie weitere Anträge und Informationen rund um den Bereich Kfz-Zulassung gibt es auf der Website des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/kfz-zulassung

Ab dem 1. September 2023 sind die bundesgesetzlichen Gebühren für Zulassungsvorgänge aufgrund der Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr angestiegen. Erhöht werden die Gebühren für Zulassungen vor Ort, wohingegen die Gebühren für Online-Zulassungen günstiger werden. Die Gebühren für die normale Außerbetriebsetzung betragen online nun 2,10 Euro, während vor Ort 15,90 Euro anfallen. 

Der Betrieb für die Kundinnen und Kunden vor Ort wird trotz großer Softwareumstellungen wie gewohnt weiterlaufen.

Voraussetzungen und Durchführung der Online-Anträge

Für alle anderen Zulassungsvorgänge ist jetzt eine Identifizierung nicht nur wie bisher mit einem elektronischen Identitätsnachweis über die Ausweisapp oder einem elektronischen Lesegerät, sondern auch anhand eines Elster-Nutzungskontos (juristische Personen mittels „Mein Unternehmenskonto – MUK“) möglich.

Im Online-Portal des Lahn-Dill-Kreises erhält man weitere Infos zu den einzelnen Zulassungsvorgängen und wird Schritt für Schritt durch die einzelnen Erfassungsmasken geleitet.

Die Voraussetzungen und Informationen über die Nutzung der AusweisApp2 können unter www.ausweisapp.bund.de eingesehen werden. Wichtige Voraussetzung zur Nutzung der Online-Funktion ist, dass die vorhandenen Fahrzeugpapiere nicht vor 2015 bei der ZB I und 2018 bei der ZB II ausgestellt worden sind. Nur bei diesen Dokumenten ist ein Klebesiegel mit verdecktem Sicherheitscode vorhanden. Dieser Sicherheitscode erscheint, wenn die erste Schicht des Klebesiegels abgezogen wird. Eine genaue Beschreibung dieses Vorgangs mittels Bilder erscheint bei jedem Online-Vorgang im Portal auf der Website des Lahn-Dill-Kreises.

Für Zulassungsdienste, Händler und andere Großkunden, die eine hohe Anzahl an Kfz-Zulassungen abwickeln, wird eine Schnittstelle über das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingerichtet. Hier haben diese die Möglichkeit, Online-Vorgänge einzureichen. Die Anträge für die Großkundenschnittstelle können beim KBA ebenfalls ab dem 1. September 2023 eingereicht werden. Anträge, die online bei der Kfz-Zulassungsstelle eingehen, werden in den Folgetagen möglichst schnell bearbeitet.

Darauf sollte man nach der Zulassung achten:

Die Fahrzeugpapiere sowie die Plaketten werden nach Genehmigung mittels Postzustellungsurkunde an Halter oder Großkunden versandt und werden durch diese eigenhändig angebracht. Das Aufkleben der Plaketten auf die Kennzeichen, die Größe und die Beschriftung des Kennzeichens wird in einem mitversandten Bescheid genau beschrieben, um keine Unsicherheiten aufkommen zu lassen.

Außerdem wird ab dem 1. September 2023 das sofortige Losfahren mit den ungestempelten Kennzeichen möglich. Hierfür wird direkt am Ende des Online-Zulassungsprozesses ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download und Ausdrucken zur Verfügung gestellt, der dann im Fahrzeug gut lesbar (hinter der Windschutzscheibe) zu hinterlegen ist.

Bei Firmen und anderen Organisationen, die zu den juristischen Personen zu rechnen sind, sind die Halterinnen und Halter dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrerin oder der Fahrer des Fahrzeugs den vorläufigen Zulassungsnachweis ordnungsgemäß im Fahrzeug hinterlegt.