Sirenentöne und ihre Bedeutung

Sirenentöne und ihre Bedeutung

Sirenen werden zur Alarmierung für die Feuerwehren aber auch zur Warnung der Bevölkerung betrieben. Die Feuerwehren sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten dazu übergegangen, die Alarmierung über Funkmeldeempfänger, die jedes Feuerwehrmitglied bei sich trägt, sicherzustellen. Zu Warnzwecken gewinnen die Sirenen wieder zunehmend an Bedeutung. So hat die Gemeinde Mittenaar gemäß § 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) unter anderem die Aufgabe, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.

Doch wie erkennt man als Laie den Unterscheid der Sirenentöne zwischen der Alarmierung der Feuerwehr oder der Warnung der Bevölkerung? Die Sirene hat je nach Tonfolge verschiedene Bedeutungen und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur Feuerwehrleute! An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Tonfolgen, deren Bedeutung und eventuell wichtige Verhaltensregeln geben.

Rufen Sie bitte nicht bei der Polizei, Feuerwehr oder den Katastrophenschutzbehörden an, um zu erfahren, was los ist. Sie erschweren durch das Belegen der Telefonleitungen die Arbeit der Einsatzkräfte und blockieren so wichtige Mitteilungen.


1 Minute Heulton, 2 x unterbrochen

Alarmierung der Feuerwehr zu einem dringenden Einsatz:

Unter Umständen können Nachrichten in den Medien (z.B. Fenster und Türen geschlossen halten) durchgegeben werden, die für die Bevölkerung wichtig sind. Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sowie auf Feuerwehrleute, die eilig zum Feuerwehrgerätehaus müssen.

Um die Funktionsfähigkeit der Sirenen zu jeder Zeit zu gewährleisten, wird jede Sirene einmal im Monat, bei uns in der Gemeinde Mittenaar an jedem 4. Samstag um 12:15 Uhr,

getestet. Dies erfolgt automatisch durch die Zentrale Leitstelle in Wetzlar.

1 Minute auf- und abschwellender Heulton

Katastrophenalarm:

Dieser wird ausgelöst bei Unwetterkatastrophen, größeren Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken, Terroranschlägen, dem Ausfall von Notrufmöglichkeiten sowie 

anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Um die Bevölkerung auf einen möglichen Ernstfall vorzubereiten wird in Zukunft einmal jährlich - 3. Samstag im Januar um 12:15 Uhr - ein Probealarm (1 Minute auf- und abschwellender Heulton) durchgeführt.


Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen. In einem solchen Fall beachten Sie bitte folgende Verhaltensregeln:


  • In geschlossene Räume begeben (nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen, nehmen Sie schutzlose Passanten auf)
  • Fenster und Türen schließen (Klimaanlage oder Belüftung ausschalten)
  • Radio und Fernsehen einschalten
  • Nicht telefonieren. Um eine Überlastung des Telefonnetzes zu vermeiden sollten Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, usw.) zum Telefon greifen. Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen - besonders in den Mobilfunknetzen!
  • Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr beachten
  • Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern und blockieren Sie keine Verkehrswege - Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
  • Kinder sofort ins Haus rufen! Dann sind sie unter Aufsicht und können nicht durch Unwissenheit falsch reagieren
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen
  • Helfen Sie älteren oder behinderten Menschen
  • Informieren Sie ausländische Mitbürger
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!

1 Minute Dauerton

Entwarnung:

Die vorher ausgelösten Alarme werden hierdurch wieder aufgehoben.