So schützen Sie Natur und Eigentum

Wichtige Tipps für Anlieger von Gewässern


1. Kompost und Holzlagerung richtig aufstellen

Komposthaufen, Holz und Strohballen haben am Gewässer nichts zu suchen. Solche Ablagerungen können bei Hochwasser weggeschwemmt werden und Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässe blockieren und diese beschädigen, was zu Rückstau von Wasser und zu Überschwemmungen führen kann. Außerdem gelangen Nährstoffe aus den Abfällen ins Wasser, was Algenwachstum und eine Verschlechterung der Wasserqualität zur Folge hat. Halten Sie mindestens 5 Meter Abstand innerhalb der bebauten Ortslage und 10 Meter außerhalb davon im Außenbereich zum Gewässer, wenn Sie solche Materialien lagern.

2. Gehölzpflege: Fachgerechte Pflege schützt das Gewässer

Achten Sie darauf, Bäume und Sträucher am Gewässer fachgerecht zu pflegen. Dazu gehört, dass Sie keine Schnittwunden lassen, die zu Schäden führen könnten, und dass Sie die Gehölze so pflegen, dass sie das Hochwasser nicht behindern. Beachten Sie, dass die vollständige Beseitigung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern verboten ist – das gehört nicht zu einer fachgerechten Gehölzpflege. Die Pflege darf nur im Zeitraum von Oktober bis Februar erfolgen, um die Brutzeit der Vögel und Tiere nicht zu stören. Im Rest des Jahres (März bis September) ist Gehölzpflege tabu. Zusätzlich ist das Anpflanzen von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern, wie z.B. Nutzpflanzen in Gärten und Gemüsegärten, verboten.

3. Abfall richtig entsorgen

Müll und Abfälle gehören nicht ans Gewässer. Das Ablagern von Bauschutt, Hausmüll oder Grünschnitt kann nicht nur das Gewässer verschmutzen, sondern auch zu Überschwemmungen führen, wenn sich Abfälle beim Hochwasser stauen. Entsorgen Sie Abfälle an den dafür vorgesehenen Sammelstellen. Grünschnitt kommt in den Kompost oder zu den Sammelstellen für Grünabfälle. Achten Sie darauf, dass keine gefährlichen Stoffe wie Farben oder Chemikalien ins Gewässer gelangen.

4. Bauliche Anlagen und Zäune

Wenn Sie am Gewässer bauen möchten – sei es ein Zaun, eine Hütte oder eine Brücke – müssen Sie sicherstellen, dass diese den Wasserabfluss nicht behindern. Der Zugang für die zuständigen Fachkräfte muss immer gewährleistet sein, und bauliche Anlagen dürfen die natürliche Entwicklung des Gewässers nicht einschränken. Auch bauliche Maßnahmen wie Zäune oder Hütten müssen einen Abstand von mindestens 5 Metern im Innenbereich und 10 Metern im Außenbereich zum Gewässer einhalten. Sie sind außerdem genehmigungspflichtig.

Vor der Umsetzung ist daher die zuständige Behörde einzubeziehen, um die Einhaltung der

geltenden Vorschriften sicherzustellen.

5. Wasserentnahme: Vorsicht bei der Nutzung

Wer das Wasser des Gewässers zum Bewässern seines Gartens nutzt, sollte dies nur mit

einfachen Geräten wie einer Gießkanne oder einem Eimer tun. Die Entnahme von Wasser mit

Pumpen ist im Rahmen des Anliegergebrauchs zwar zulässig, aber nur dann, wenn das

Gewässer nicht geschädigt und die Nachbarschaft nicht dadurch beeinträchtigt wird. Ebenso

dürfen Sie das Gewässer nicht aufstauen, da dies die Wanderung von Fischen und

Kleinlebewesen behindert. In Niedrigwasserzeiten können Einschränkungen für die

Wasserentnahme gelten.


6. Naturnahe Ufergestaltung

Ein naturnahes Ufer schützt sowohl das Gewässer als auch Ihr Grundstück. Die Wurzeln von

heimischen Gehölzen stabilisieren das Ufer und verhindern Erosion. Vermeiden Sie daher die

Befestigung des Ufers mit Materialien wie Betonplatten, Treppen oder Mauern, da diese das

natürliche Gleichgewicht stören und bei Hochwasser den Wasserabfluss behindern können. Ein

Uferverbau ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung möglich.


7. Pflanzenschutzmittel und Dünger

Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern kann nicht nur Ihren

Garten schädigen, sondern auch das Gewässer belasten. Verwenden Sie nur zugelassene Mittel

für den Haus- und Kleingartenbereich und achten Sie genau auf die Anwendungshinweise.

Halten Sie einen Abstand von mindestens 5 bis 10 Metern zum Gewässer ein und vermeiden Sie

die Anwendung von Chemikalien direkt am Ufer.


8. Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Achten Sie also darauf, dass

Sie immer die erforderlichen Zulassungen einholen, insbesondere für die Wasserentnahme oder

den Bau von Anlagen am Gewässer.


9. Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises

Für Fragen zu wasserrechtlichen Zulassungen oder speziellen Vorschriften können sich

Gewässeranlieger an die Untere Wasserbehörde des Lahn-Dill-Kreises wenden. Sie ist zuständig

für Zulassungen für Wasserentnahmen, baulichen Anlagen und Ufersicherungen. 


Kontakt:

Abteilung 26, Umwelt, Natur und Wasser; Telefon: 06441-407-2250 oder per E-Mail an:

umwelt@lahn-dill-kreis.de.


Schützen Sie unsere Gewässer!

Flüsse und Bäche sind nicht nur ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen, sondern

auch eine wertvolle Erholungsquelle für uns Menschen. Indem Sie die oben genannten

Vorschriften beachten, tragen Sie aktiv zum Schutz und Erhalt der Gewässer bei – für uns und für

kommende Generationen.

Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Website des Hessischen Ministeriums

für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter:

https://landwirtschaft.hessen.de