Rathaus Bicken

Fundsachen

Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümer der Sachen.

Datum
Gegenstand
Fundort
20.05.25 Schwarze Farradhose, Größe XL Offenbach, Im Ammelsbach beim Streugutbehälter
09.05.25 Wanderkarte Lahn/Dill-Bergland, Ballersbach  Waldweg bei der Räuberhöhle
22.04.25 Armkettchen gold mit Kreuz Hindenburgstr. auf der Straße
16.04.25 1 Schlüssel mit rosa Schlüsselanhänger mit der Aufschrift „Holland“

Treppe zur ev. Kirche Bicken

13 KW 2025

schwarze Jacke, Gr. 158/164, Chapter YoungMehrgenerationenpark Bicken
20.03.2025 4 Schlüssel am Ring (evtl. Fahrradschlüssel) und Einkaufswagenchip „Metro“Radweg Bicken neben der Bank in Richtung Bauwagen
26.02.2025 Ohrring 333er GoldWetzlarer Str. auf dem Bürgersteig
Dezember 2024/Januar 2025Pinkfarbene LesebrilleVerlängerung Einbachstraße

Dezember 2024/Januar 2025

Braune Strickmütze mit FellbommelVerlängerung Einbachstraße