Ein offenes Wort zu den Hintergründen der Hebesatzanpassung ab 2026
Warum wir die Grundsteuer anpassen mussten
Die finanzielle Lage unserer Gemeinde ist so herausfordernd wie selten zuvor. Mit dem aktuellen Haushalt 2026 mussten wir Entscheidungen treffen, die uns nicht leichtgefallen sind, die aber unumgänglich waren, um die Handlungsfähigkeit von Mittenaar zu sichern. Um die Pflichtaufgaben vor Ort wie Kindergärten, Brandschutz und Straßenunterhaltung weiterhin finanzieren zu können, benötigen wir verlässliche und einigermaßen auskömmliche Einnahmen. Eine wichtige Einnahmequelle ist die Grundsteuer. Die Grundsteuer wird in Deutschland auf inländischen Grundbesitz erhoben. Hierzu zählen Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuererträge fließen ausschließlich den Kommunen zu. In den letzten Jahren wurde das System der Grundsteuer reformiert, was auch Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte hat.
Die Grundsteuerreform im Bund: Ein Systemwechsel
Hintergrund ist die bundesweite Reform der Grundsteuer, da das Bundesverfassungsgericht das alte System der Einheitswerte gekippt hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Berechnungsmodell. Statt auf Basis jahrzehntealter Einheitswerte erfolgt die Berechnung nun auf Basis des tatsächlichen Werts (Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche). Für den Einzelnen verschieben sich die Lasten durch die Neubewertung der Grundstücke erheblich. Manche werden entlastet, viele jedoch stärker belastet.
Der Nivellierungshebesatz: Die Vorgabe des Landes
Das Ziel des Gesetzgebers im Bund war die „Aufkommensneutralität“. Das bedeutet, die Gemeinde soll insgesamt nicht mehr einnehmen als zuvor. Soweit die Theorie. Diese aufkommensneutralen Hebesätze, die vom Land publiziert wurden, hat die Gemeindevertretung dann auch Ende 2024 so beschlossen. Grundsteuer A: 100 %, Grundsteuer B: 250%.
Jetzt zur kommunalen Praxis: Ein entscheidender Begriff in dieser Debatte ist der sogenannte Nivellierungshebesatz. Das Land Hessen legt diesen Wert fest, um die Finanzkraft der Kommunen vergleichbar zu machen. Die Nivellierungshebesätze wurden vom Land mit der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) am 13. November 2025 für die Grundsteuer A auf 245% und für die Grundsteuer B auf 320% festgelegt. Diese Entscheidung der Gemeindevertretung war konsequent und richtig. Hätten wir die Hebesätze niedriger angesetzt, würde uns das Land die Zuweisungen im Finanzausgleich kürzen. Dahinter steckt das Prinzip: Erst wenn eine Gemeinde ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten voll nutzt, erhält sie die volle Unterstützung vom Land. Um ein Haushaltsloch zu vermeiden, mussten wir diesen Schritt gehen.
Massive Mehrbelastung untere anderem durch die Kreis- und Schulumlage
Der größte Druck auf unseren Haushalt kommt jedoch von außen. Die Gemeinde Mittenaar muss einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen (rund 40% bzw. 5.142.400 €) als Umlage an Kreis, Land und Bund weitergeben. Zum Beispiel steigt die Kreis- und Schulumlage im Jahr 2026 um 611.000 € auf 4.850.000 € massiv an. Es fließt also ein immer größerer Teil unserer lokalen Steuereinnahmen direkt weiter, ohne dass wir in Mittenaar direkten Einfluss auf die Erhöhung und Verwendung haben. Wir müssen sie aber gegenfinanzieren.
Zur Erklärung
Kreisumlage: Hiermit werden u.a. soziale Aufgaben und die Verwaltung des Kreises finanziert. Schulumlage: Diese dient dem Erhalt und dem Ausbau unserer Schulen im Lahn-Dill-Kreis.
Was bedeutet das für Sie?
Uns ist bewusst, dass die Erhöhung der Grundsteuer in Kombination mit der allgemeinen Preissteigerung und der Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren eine zusätzliche Belastung für jeden Privathaushalt darstellt. Doch ohne diese Anpassung würden wir Gefahr laufen, dass wir unsere Aufgaben nicht mehr finanzieren könnten. Freiwillige Leistungen (wie Vereinsförderung oder Senioren- und Jugendarbeit) müssten deutlich reduziert bzw. ganz abgeschafft werden. Das werden wir aber nicht zulassen.
Wir setzen alles daran, Mittenaar als lebenswerte Gemeinde zu erhalten und gleichzeitig die Weichen für eine solide finanzielle Zukunft zu stellen.
Die Hebesätze der Gemeinde Mittenaar im Überblick
Bisher (2025) Neu (2026)
Grundsteuer A 100 % 245 %
Grundsteuer B 250 % 320 %
Gewerbesteuer 380 % 380 % (unverändert)
Gut zu wissen: So wird die Grundsteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in einer Kette aus drei Faktoren:
- Der Grundsteuerwert (Finanzamt):
Das Finanzamt ermittelt den Wert Ihres Grundbesitzes. Hier spielen der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, die Art des Gebäudes und das Alter eine Rolle. Auch die Mietniveaustufe unserer Gemeinde fließt hier ein. Sie gibt an, wie das Mietpreisgefüge in Mittenaar im Vergleich zum Rest Deutschlands statistisch eingeordnet wird.
- Die Steuermesszahl (Gesetzgeber):
Da die Immobilienpreise seit den 60er Jahren massiv gestiegen sind, hat der Gesetzgeber die „Messzahl“ drastisch gesenkt (auf etwa 1/10 des alten Wertes), damit die Steuer bezahlbar bleibt. Besonderer Bonus: Für sozialen Wohnungsbau oder genossenschaftliches Wohnen gibt es einen extra Rabatt von 25 %.
- Der Hebesatz (Kommune):
Dies ist die Stellschraube, die wir als Gemeinde selbst festlegen. Wir multiplizieren den Wert aus Schritt 1 und 2 mit unserem Hebesatz, um den finalen Euro-Betrag zu erhalten.
Die Formel lautet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden:
Bürgermeister Daniel Philipp, Tel.: 02772/ 9650-10, E-Mail: daniel.philipp@mittenaar.de

