Plakatierungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

    Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.


    Folgendes gilt es zu beachten:

    • für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:

    - Laternenmasten

    - Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

    - Großwerbetafeln an den Ortseingängen

    • das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
    • die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
    • außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mittenaar

    formloser schriftlicher Antrag

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mittenaar

    Die Gebühr beträgt 15,00 Euro

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mittenaar

    Die Plakate dürfen 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung angebracht werden. 5 Plakate pro Ortsteil.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Mittenaar
    • Die Plakate dürfen im DIN A 1 Format an Laternenmasten angebracht werden.
    • Die Plakate sind so anzubringen, dass sie zum Boden einen Abstand von zwei Metern haben.
    • An der Laterne auf dem Ballersbacher Kreisel dürfen keine Plakte angebracht werden.

    Bei einer Wahl stehen in unseren Ortsteilen Plakatwände zur Verfügung, diese werden sechs Wochen vorher aufgestellt.